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Weil Balkone und Dachterrassen ständig Niederschlägen und Temperaturschwankungen ausgesetzt sind, können bereits nach wenigen Jahren Baumängel entstehen. Dann sollte schnell gehandelt werden.
Entdeckt der Mieter Schäden, sollte er den Vermieter sofort informieren. Der Vermieter sollte dann die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen unverzögert einleiten. Denn er haftet, wenn herabfallender Putz den Mieter oder Passanten verletzt. Bei Nichtbeachtung der Mängel seitens des Vermieters, kann dem Vermieter finanzieller Schaden durch Mietminderung drohen. Kann ein zur Wohnung gehörender mitgemieteter Balkon nicht genutzt werden, zum Beispiel wegen Baumängeln, einer benachbarten Großbaustelle oder eines Gerüstes, kann der Mieter die Miete um durchschnittlich drei bis fünf mindern. Laut Rechtsprechung läßt sich die Minderung aber oft nur während der Balkon-Saison durchsetzen.
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